Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch steuerliche Maßnahmen die inflationsbedingten
Belastungen der Bürger zu verringern und bei der Einkommensbesteuerung einen Ausgleich
für die Wirkungen der kalten Progression zu schaffen. Damit soll dafür gesorgt werden, dass
steuerliche Entlastungen trotz steigender Inflation auch tatsächlich und zeitnah bei den
Bürgern ankommen.

Im Kern steht dabei die Umsetzung von Verfassungsvorgaben zur Steuerfreistellung des
Existenzminimums: Im Vorgriff auf den im Herbst 2022 erwarteten 14.
Existenzminimumbericht der Bundesregierung sollen Anpassungen vorgenommen werden,
da bereits absehbar ist, dass 2023 und 2024 für Erwachsene und Kinder höhere
Existenzminima von der Einkommensteuer freizustellen sind. Auch für 2022 soll das von der
Steuer freigestellte Existenzminimum rückwirkend erhöht werden. Zum Ausgleich der kalten
Progression ist außerdem die Rechtsverschiebung von zentralen Eckwerten des
Einkommensteuertarifs vorgesehen.


Das Ziel einer schnellen steuerlichen Entlastung der Bürger ist angesichts der aktuellen
Krisensituation ausdrücklich zu begrüßen.

Die gesamte Stellungnahme findet sich hier zum Download (PDF).

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