Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert fehlende Familienorientierung bei der Expertise des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministeriums.

(Berlin). Als umlagefinanziertes System ist die Rente auf Nachwuchs angewiesen. Dass die Rente ein Generationenvertrag ist, wird oft vergessen. „Nur wer Kinder erzieht, sichert die Zukunftsfähigkeit des Rentensystems. Das aktuelle Gutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium klammert diese grundlegende Tatsache aus. Die Reformvorschläge gehen am Kernproblem der Rentenfinanzierung vorbei: die Benachteiligung von Eltern auf Leistungs- und Ausgabenseite in der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des DFV.

Für Stresing haben die Wirtschaftsexperten das Funktionsprinzip des Generationenvertrags nicht verstanden. So machen sie sogar die „Mütterrente“ für die Finanzierungslücke in der Rentenversicherung verantwortlich. „Es ist absurd, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente – vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben – in ein schlechtes Licht zu stellen. Eine funktionierende Rente gibt es nur mit Menschen, denen Mut zu Kindern gemacht wird. Es ist ein Skandal, dass Eltern, die sich 18 Jahre oder mehr um ihr Kind kümmern, gerade mit einer Minirente abgespeist werden“, so Stresing.

Eltern zahlen die gleichen Rentenversicherungsbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder. Zusätzlich sichern sie jedoch mit dem Aufwand für Kindererziehung das Funktionieren des Generationenvertrags Rentenversicherung, was aber nicht berücksichtigt wird. „Eine Rentenreform muss immer mit Familien gedacht werden. Wer diesen Aspekt ausklammert, wird zwangsläufig nur kurzfristige Kesselflickerei betreiben und das Problem in die Zukunft verschieben. Bis irgendwann die Rente vor dem Abgrund steht“, sagt Stresing.

Weitere Informationen

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

Klageverfahren des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) vor dem Bundesverfassungsgericht auf Berücksichtigung der Erziehungsleistung von Eltern in der Rentenversicherung

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