Damit es zukünftig für nationale Regierungen leichter wird etwa bei Kinderbekleidung und -schuhen den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, hat der Europäische Rat am vergangenen Montag eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie beschlossen.

„Die Bundesregierung ist nun am Ball und muss die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken“, fordert der Deutsche Familienverband (DFV). „Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen. Familien müssen gerade jetzt entlastet werden.“

Nach Auffassung des DFV ist ein reduzierter Mehrwertsteuersatz ein wichtiger Baustein, dass Familien zumindest etwas von den derzeitig rasanten Preissteigerungen entlastet werden: „Die finanziellen Belastungen sind momentan durch die massiv steigenden Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten außerordentlich hoch und dürften – nach Meinung von Experten – wohl noch zunehmen. Gerade dies sind Ausgaben, die bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben haben. Zudem sind Familien durch hohe Verbrauchsteuern überproportional belastet, weil der Ausgabeanteil an Waren des täglichen Bedarfs in Relation zum Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist.“

Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie setzt den Rahmen für ein einheitliches Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU. Unter anderem wird dort in einem Katalog geregelt, für welche Produkte und Dienstleistungen die reduzierte Mehrwertsteuer in Frage kommt. Innerhalb dieser Leitlinien bestimmen dann die Mitgliedstaaten, wann sie den ermäßigten Satz tatsächlich anwenden, wie z.B. Kinderbekleidung und -schuhe.

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