Jan Zajíček (1vl) und Dr. Klaus Zeh (2vl)

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Tschechische Familienverband (Rodinný svaz ČR) trafen sich in der DFV-Bundesgeschäftsstelle in Berlin zu einem mehrstündigen Austausch. Anwesend waren die Präsidenten beider Verbände, Jan Zajíček sowie Dr. Klaus Zeh für den DFV.

Zu Beginn des Treffens diskutierten die Familienverbandsvertreter über die Funktionsweise des Kindergeldes und Kinderfreibetrages in Deutschland. Besonders betont wurde, dass das Kindergeld – anders als in der öffentlichen Wahrnehmung – keine Sozialleistung ist, sondern der Einkommenssteuergesetzgebung unterliegt. Das Kindergeld ist demnach zuallererst eine Erstattung von zu viel erhobener Steuer auf das Existenzminimum des Kindes:

“Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes […] wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge […] oder durch Kindergeld […] bewirkt. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.”, § 31 EStG.

Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer, schilderte den Teilnehmern den Verlauf der Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und die dahinterliegenden Ideen der Elternklagen-Kampagne für eine familiengerechte Ausgestaltung der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung.

Dr. Marie Oujezdská, Vizepräsidentin des Tschechischen Familienverbandes, stellte fest,  dass es für beide Verbände sehr wichtig ist, Familien in den Mittelpunkt des politischen und gesellschaftlichen Lebens zu rücken. Die politische Lobbyarbeit für Familien ist ein zentraler Punkt der verbandlichen Aktivitäten in Tschechien und in der Bundesrepublik Deutschland. Es sei notwendig, Familien nach ihren eigenen Wünschen leben zu lassen und dazu braucht es die unterstützende, und nicht die lenkende, Hand des Staates, befanden die Verbände einstimmig.

Zum Ehegattensplitting machte Klaus Zeh deutlich, dass das Ehegattensplitting kein Förderinstrument für Familien sei, sondern die sachgerechte und vom Grundgesetz geforderte Besteuerung einer Erwerbs-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Der Wegfall des Ehegattensplittings würde für Familien in Deutschland zu einer steuerliche Mehrbelastung von mehr als 15 Milliarden Euro führen. Jede Reform der Ehegattenbesteuerung muss daher zwangsläufig auf dem Ehegattensplitting aufbauen.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde das vielfältige Engagement des tschechischen Familienverbandes erläutert und sich intensiv über das Wahlrecht ab Geburt ausgetauscht. Schließlich erwogen beide Verbandspräsidenten zukünftige Möglichkeiten der binationalen Zusammenarbeit, um den Ideenaustausch zu fördern. Ziel des Treffens war es, ein besseres Verständnis über die Strukturen und Ziele der beiden Familienverbände zu erhalten und Synergien für die politische Lobbyarbeit zu entwickeln.

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