Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag, nur wenige Tage vor Weihnachten, einen auf Dauer erhöhten Steuerfreibetrag für Alleinerziehende beschlossen. Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), begrüßt diese – vom DFV seit vielen Jahren angeregte – Entscheidung als längst überfälligen Schritt.

Als vor sechs Jahren die Anhebung des Freibetrages für Alleinerziehende nach langer Diskussion von 1.308 Euro auf 1.908 Euro beschlossen worden ist, machte der DFV darauf aufmerksam, dass der Freibetrag weiterhin erheblich unter dem Grundfreibetrag eines erwachsenen Ehepartners (8.472 Euro) liegt. Bis 2004 wurde allen Personen, die alleinstehend waren und mindestens ein Kind zu erziehen hatten, ein Haushaltsfreibetrag gewährt, mit dem die erheblichen Belastungen, die bei der Kindererziehung entstehen, zumindest teilweise ausgeglichen werden sollten.

In der Höhe entsprach der Haushaltsfreibetrag dem Existenzminimum (Grundfreibetrag) eines Erwachsenen. Dann klagte ein Ehepaar vor dem Bundesverfassungsgericht. Denn trotz Ehegattensplitting zahlten sie plötzlich mehr Steuern als vor der Eheschließung, da der Haushaltsfreibetrag wegfiel. Der Haushaltsfreibetrag wurde abgeschafft und durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ersetzt, der nur „echten“ Alleinerziehenden zusteht und in der Höhe allein dem politischen Gestaltungwillen unterliegt.

Wegen besonderer Belastungen 2020 und 2021 wurde der Betrag mehr als verdoppelt und auf 4.008 Euro angehoben. Am 16. Dezember 2020 schließlich wurde die Einschränkung auf diese beiden Jahre gestrichen. Doch selbst im Bundesfinanzministerium scheint diese Änderung noch nicht angekommen zu sein. Im Online-Steuerrechner 2021 steht noch immer der Hinweis, dass der Entlastungsbetrag für 2020 und 2021 erhöht worden und diese Erhöhung manuell einzutragen sei.

„Das Ministerium ist derzeit noch damit beschäftigt, die frohe Botschaft zu verbreiten, dass untere und mittlere Einkommen – im Gegensatz zu hohen Einkommen – 2021 stark entlastet werden“, mutmaßt Stresing. Bei der „größten Entlastung seit sehr, sehr langer Zeit“ (O-Ton Scholz) werde allerdings der Blick ausschließlich auf die Einkommensteuer begrenzt. „Die neu eingeführte CO2-Steuer und die wieder angehobene Mehrwertsteuer werden unterschlagen“, sagt Stresing. „Beide Steuern belasten Familien in besonderem Maße, da sie ihr gesamtes Einkommen in den täglichen Konsum stecken müssen.“

Ein besonderes Ärgernis für den DFV ist, dass mit einem solchen „Entlastungsmarketing“ weiterhin die deutliche Belastung durch die längst reformbedürftige gesetzliche Sozialversicherung verschleiert wird. „Der Gesetzgeber verhindert seit Jahren, die Beiträge zur Sozialversicherung nach Leistungsfähigkeit zu erheben. Stattdessen lässt er, durch einen auch 2021 erhöhten Luxusfreibeitrag, Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unbelastet. Es wird Zeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht damit befasst.“

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