Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Reform des Bundesausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG). Gleichzeitig mahnt der DFV an, die Altersgrenze beim Kindergeld anzuheben.

(Berlin). „Das BAföG ist ein bewährtes Instrument der Chancengleichheit im Bildungssektor – jetzt gab es eine ‚Rundumerneuerung‘. Für Familien ist es eine wichtige finanzielle Unterstützung ihrer Kinder in der schulischen und akademischen Ausbildung“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des DFV. „Besonders in kinderreichen Familien wird das Familienbudget durch die Ausbildungshilfe für ihre Kinder entlastet. Es war längst an der Zeit, die Fördersätze und Förderbedingungen anzupassen – wie auch die Antragswege weiter zu entstauben.“

Das BAföG ermöglicht seit über 50 Jahren einen unterstützenden Zugang zur qualifizierten Ausbildung und stärkt die beruflichen Chancen junger Menschen. Die Änderungen, die der Bundestag beim BAföG beschlossen hat, umfassen u.a.:

  • Der Förderhöchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro
  • Der Grundbedarfssatz wird zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro pro Monat erhöht
  • Die Einkommensfreibeträge von verheirateten Eltern der BAföG-Empfänger werden um 20 Prozent von 2.000 auf 2.400 Euro angehoben
  • Der Grundfreibetrag für alleinstehende Elternteile und den Ehegatten des Auszubildenden steigt von 1.330 auf 1.600 Euro
  • Der Freibetrag für Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte wird auf 730 Euro erhöht (Zunahme von 20,7 %)
  • Der Betreuungszuschlag für Studenten mit Kindern steigt auf 160 Euro
  • Der BAföG-Antrag wird digital
  • Der Wohnkostenzuschlag für außerhalb des Elternhauses lebende Studenten steigt um 11 Prozent von 325 auf 360 Euro
  • Der Krankenversicherungszuschlag erhöht sich um 13 Euro auf 168 Euro

„Erfreulich ist, dass die Änderungen direkt an der Lebensrealität von Studierenden ansetzen – von Krankenkassenbeiträgen bis steigenden Wohnkosten, die die größte Belastung in der Ausbildung sind“, beurteilt Eileen Salzmann.

Des Weiteren unterstützt der DFV das Vorhaben der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien einzuführen, die beispielsweise den finanziellen Aufwand für einen Umzug, die Immatrikulation und IT-Ausstattung zum Beginn eines Studiums nicht stemmen können.

Kritik: BAföG-Reform ohne Kindergeld gedacht

Allerdings: Für den Deutschen Familienverband muss die zukünftige BAföG-Reform endlich im Kontext einer Verlängerung des Kindergeldes gedacht werden. Das Kindergeld wird für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

„Durch die Pandemie ist es zu Verzögerungen bei der Berufsausbildung und im Studium gekommen. Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Eltern würden viele berufliche Ausbildungen auf der Kippe stehen. Die finanziellen Belastungen sind für Familien schmerzhaft, wenn das Kindergeld und davon abhängige Erleichterungen, wie automatische Freibeträge im Steuerrecht, plötzlich wegfallen“, sagt Salzmann. „Der Deutsche Familienverband fordert die Wiedereinführung eines verlängerten Kindergeldes bis 27, um die kostenintensive Ausbildung von Kindern auch wirklich bis zum Ende der Erstausbildung unterstützen zu können. Die Ausbildung der nächsten Generation muss konsequent als eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht am Ende doch der Eltern gesehen werden.“

Weitere Informationen

Kindergeld: DFV fordert dauerhafte Ausweitung bis zum 27. Lebensjahr

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