
Am 22. Juni 2026 hat der Deutsche Familienverband (DFV) als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein antragsloses Kindergeld teilgenommen.
Mit der Reform soll das Kindergeld künftig schrittweise ohne Antrag gewährt werden. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Familien von Verwaltungsaufwand zu entlasten.
Für den DFV nahm Grundlagenreferentin Iris Emmelmann an der Anhörung teil. Sie sprach sich für die geplante Reform aus und hob die Entlastungswirkung für Familien in einer besonders herausfordernden Lebensphase hervor.
„Gerade nach der Geburt eines Kindes kann der bürokratische Aufwand eine zusätzliche Belastung darstellen. Die geplante Umstellung auf ein antragsloses Verfahren kann hier spürbar helfen und die Auszahlung beschleunigen“, sagte Emmelmann.
Darüber hinaus sprach sich Emmelmann dafür aus, die Mutter automatisch als Kindergeldberechtigte anzusehen, sofern die Familie keine abweichenden Angaben macht. Dies würde das Verfahren aus Sicht des Verbandes weiter vereinfachen und für mehr Klarheit sorgen.
Künftig soll die Familienkasse Kindergeld ohne Antrag festsetzen können, wenn ihr alle dafür erforderlichen Informationen bereits vorliegen. In einem ersten Schritt soll das Verfahren für zweite und weitere Kinder gelten, später ist eine Ausweitung auf erstgeborene Kinder vorgesehen.
Weiterführende Informationen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5874)
- Bericht des Deutschen Bundestages über die Anhörung des Finanzausschusses vom 22. Juni 2026
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