20 Jahre nach Inkrafttreten des AGG blendet der vorliegende Gesetzentwurf Fürsorgearbeit weiter aus. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert echten Schutz bei Wohnen und Arbeit.

Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes
(Berlin). Der DFV fordert im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine grundlegende Nachbesserung zugunsten von Familien.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung ignoriert die gravierendste Schutzlücke im Alltag: Die alltägliche Diskriminierung von Eltern bei der Wohnungsvergabe und im Berufsleben während sowie nach der Elternzeit. Der DFV fordert den Bundestag auf, familiäre Fürsorgeverantwortung endlich als eigenständiges Schutzmerkmal im AGG zu verankern und Erziehungsarbeit als verbindliches Kriterium bei Stellenbesetzungen anzuerkennen.
Als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz am 18. August 2006 in Kraft trat, sollte ein verlässlicher Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung im Zivil- und Arbeitsrecht geschaffen werden. Für Millionen Mütter und Väter in Deutschland ist dieser Anspruch jedoch auch im 20. Jahr des Gesetzesbestehens ein uneingelöstes Versprechen. Vor allem in Ballungsräumen gleicht die Wohnungssuche für Familien mit Kindern einem Spießrutenlauf: Sie werden von Vermietern wegen vermeintlicher Lärmbelastung oder angeblicher Abnutzung systematisch selektiert. Bisher völlig sanktionslos. Ebenso erleben Eltern im Beruf gravierende Nachteile: Wer Elternzeit nimmt, erfährt bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht selten Herabstufungen, den Entzug von Leitungsaufgaben oder verweigerte Beförderungen.
„Dass das AGG seit August 2006 in Kraft ist und der Gesetzgeber nun zwar Detailverfahren anfasst, aber Elternschaft und Fürsorgearbeit nach wie vor aus dem Schutzbereich verbannt, ist ein unhaltbarer Zustand“, erklärt Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes (DFV) und MdB a.D. „Kinder zu erziehen und Angehörige zu pflegen, darf in Deutschland kein rechtliches und existenzielles Lebensrisiko sein. Wenn Vermieter Familien mit Kindern pauschal abweisen oder Betriebe Elternzeiten bei Karriereentscheidungen de facto bestrafen, greift das die wirtschaftliche Basis von Familien direkt an. Die Politik muss den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Artikel 6 des Grundgesetzes einlösen und Diskriminierung wegen Fürsorgeverantwortung gesetzlich ächten.“
Der Verband fordert zudem einen grundlegenden Paradigmenwechsel auf dem Arbeitsmarkt. Erziehungsarbeit muss bei Stellenbesetzungen als fachliches und gesellschaftliches Kompetenzmerkmal gewertet werden. In Stellenausschreibungen muss künftig der Grundsatz greifen:
Bei gleicher Qualifikation und Eignung werden Mütter und Väter bevorzugt eingestellt.
„Es reicht nicht, in Sonntagsreden die Zukunft des Landes zu beschwören, wenn im Alltag an der Wohnungstür oder am Arbeitsplatz die Schranke fällt“, betont Nicolaisen. „Elternschaft ist keine private Freizeitbeschäftigung, sondern das Fundament unserer Gesellschaft. Wenn Vermieter Familien ablehnen oder Arbeitgeber die Elternzeit mit Karriereknicks quittieren, muss das AGG wirksam einschreiten. Der Bundestag muss die anstehende Reform nutzen, um diese 20 Jahre alte Gerechtigkeitslücke endlich vollständig zu schließen.“
Der Deutsche Familienverband fordert im laufenden Gesetzgebungsverfahren:
- Schutzlücke in § 1 AGG schließen: Gesetzliche Aufnahme des Merkmals „familiäre Fürsorgeverantwortung und Elternschaft“ in den geschützten Tatbestandskatalog des Gesetzes.
- Erziehungsleistung als Einstellungskriterium: Einführung einer gesetzlichen Bevorzugungsregel bei gleicher Eignung für Mütter und Väter mit bindender Vorbildwirkung für den öffentlichen Dienst.
- Diskriminierungsverbot bei der Wohnungsvergabe (§ 19 AGG): Gesetzliche Klarstellung, dass die Verweigerung von Wohnraum aufgrund des Vorhandenseins von Kindern eine unzulässige Benachteiligung darstellt.
- Wirksamer Schutz von Elternzeit: Konsequenter arbeitsrechtlicher Sanktionsrahmen gegen Herabstufungen, Schlechterstellungen und Karriereknicks nach der Rückkehr aus der Elternzeit.
- Rechtsdurchsetzung erleichtern: Anpassung der Rüge- und Geltendmachungsfristen an die Lebensrealität junger Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern auf mindestens sechs Monate.
Kostenfrei im DFV-Newsletter anmelden
Informationen zur Familienpolitik, Finanzen, Gesundheit, Bildung und alles rund um Familie

