Vor 30 Jahren gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit dem „Trümmerfrauenurteil“ einen umfassenden Reformauftrag für die gesetzliche Rentenversicherung. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung dieser – besonders für Kinderreiche – wesentlichen Vorgaben.

(Berlin). Es ist paradox: Wer Kinder erzieht und damit einen bestanderhaltenden Beitrag für den Generationenvertrag Rente leistet, muss im Alter selbst mit einer niedrigen Rente auskommen. „Die Erziehung eines Kindes wird heute mit kaum mehr als 100 Euro in der Rente berücksichtigt. Ein gerechter Ausgleich für mindestens 18 Jahre Kindererziehung ist das keinesfalls. Die Konsequenzen sehen wir nicht nur in der Altersarmut von vielen Eltern – insbesondere kinderreichen Müttern. Je weniger Kinder geboren werden, desto schwieriger wird es sein, das Rentensystem am Leben zu halten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Rente aus den Kindererziehungszeiten ist für Mütter kein Dank, keine Anerkennung, sondern eine Armutsleistung.“

Verfassungsgericht: Familien benachteiligt

Der DFV-Präsident ist überzeugt, dass die Situation heute besser aussehen würde, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1992 (Trümmerfrauenurteil) ernst genommen worden wäre. Das Gericht stellte die bestandssichernde Bedeutung der Kindererziehung für das Rentensystem fest und sah Familien – speziell solche mit mehreren Kindern – durch geringe Renten benachteiligt. Es trug dem Gesetzgeber auf, mit jedem Reformschritt die Benachteiligung von Eltern in der Rente zu verringern.

„30 Jahre nach dem Trümmerfrauenurteil werden Eltern für das Kinderkriegen immer noch mit Mindestrenten abgestraft. Anstatt der Kinderarmut und dem Verschwinden der kinderreichen Familien familienpolitisch entgegenzuwirken, zementiert man mit der gegenwärtigen Ausgestaltung der Rentenversicherung Kinderarmut. Immer weniger Paare entscheiden sich für mehrere Kinder“, so Zeh.

Besonders bestürzend ist für den DFV das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der Sozialversicherung. „In den letzten Jahrzehnten war Karlsruhe immer ein wichtiger Garant der Verfassungsrechte von Familien. Jetzt verabschiedet sich das Bundesverfassungsgericht von der eigenen Rechtsprechung zum Trümmerfrauenurteil und zementiert die Altersarmut von kinderreichen Familien. Anstatt den Generationenvertrag zukunftsfest zu machen, haben sich die Karlsruher Richter in einer abenteuerlichen Weise dafür entschieden, Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung benachteiligt zu lassen“, sagt Zeh und verweist auf die erste kritische Literatur von Wissenschaftlern und Juristen zum Urteil vom 7. April 2022.

Elternrente einführen

Nach wie vor hängt die Höhe der Rente vor allem von der Erwerbstätigkeit und dem Rentenpunktekonto ab. Eine bruchlose Erwerbsbiografie in Vollzeit ist für Eltern jedoch nicht machbar. Kurze Kindererziehungszeiten belasten Familien außerdem. „Zeit ist für Eltern zu einer Währung geworden. Auch die immer noch gesetzlich geschützte Elternzeit von drei Jahren steht stark unter Druck. Familien benötigen Erleichterung! Ein wesentlicher Schritt ist, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten neu zu gestalten. Der Deutsche Familienverband schlägt dafür eine eigenständige Elternrente vor“, sagt Zeh.

Bei der Elternrente bekommen Familien für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes – pro Kind und Jahr jeweils ein Drittel Entgeltpunkt für die Rente gutgeschrieben. Statt der aktuellen 2,5 bzw. 3 Jahre Kindererziehungszeit würden Familien so 6 Jahre pro Kind zugerechnet werden. „Mit der Elternrente wird bei der Erziehung von drei Kindern über die Dauer von mindestens 18 Jahren ein Rentenanspruch entstehen, der dem aus einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht. Die besondere Leistung von Familien mit vielen Kindern würde mit der Elternrente endlich konsequent anerkannt“, so der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rente für Familien:

BVerfG-Urteil vom 07.04.2022: Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag
Anmerkung: Die Forderungen sind weiterhin aktuell. Bei den Elternklagen haben Familien einen Teilerfolg in der Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

 

 

 

Dem DFV auf Facebook folgen

Mit dem Bundesgeschäftsführer auf Twitter diskutieren

Kostenfrei im DFV-Newsletter anmelden

Informationen zur Familienpolitik, Finanzen, Gesundheit, Bildung und alles rund um Familie

Liste(n) auswählen: