Das Bundeskabinett hat das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen – das teilte das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) am Mittwoch (14.08.2024) mit.
Laut BMFSFJ setzt der Bund damit sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. „Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen – wie auch schon 2023 und 2024. Es sind damit insgesamt acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen. Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland“, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus.
Sieben Handlungsfelder für mehr Qualität
Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder, so das BMFSFJ, künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
Drei der bisherigen Handlungsfelder – räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen – entfallen künftig.
Reduzierung der Kitabeiträge nicht mehr möglich
Für die Möglichkeit, Bundesmittel zur Beitragsentlastung zu verwenden, ist eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Laut BMFSFJ nimmt der Anteil der Bundesmittel, den die Länder für Beitragsentlastung nutzen, seit Jahren ab. Aktuell werden dafür rund 15 Prozent verwendet. Es steht den Ländern frei, durch die zusätzlichen Bundesmittel auch umzuschichten. Von einer Erhöhung von Kita-Gebühren sei deshalb nicht auszugehen.
Für die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften führt der Bund die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme dafür ergreifen muss. Damit werde ein klarer Schwerpunkt bei diesem Handlungsfeld gesetzt. Die Bundesfamilienministerin: „Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal.“
Ziel: Beschleunigung von einheitlicher Kita-Qualität
Das BMFSFJ betonte, dass mit einer stärkeren Konzentration der Bundesmittel auf die Qualität in der frühkindlichen Bildung ein klares Ziel verbunden ist: In den kommenden zwei Jahren soll sich die Angleichung der Kita-Qualität in Deutschland weiter beschleunigen. Das Gesetz sei so ein Zwischenschritt für die Entwicklung nationaler Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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