Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger ist Leiter des Instituts für Cyber-Kriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Als Experte für Digitales und Soziale Medien ist er auch auf Twitter und Instagram aktiv.

1. Künstliche Intelligenz (KI) wird eine stärkere Rolle im Internet spielen. Könnte sie dabei helfen, digitale Sexualdelikte wie Cyber-Grooming zu erkennen und zu verhindern?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass KI’s mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der Lage sind, beispielhaft bei Analysen von Chats zu erkennen, ob ein Kind mit einem Sexualtäter oder Sexualtäterin konfrontiert ist. Dafür muss aber die KI natürlich die gesamte Kommunikation analysieren können, also Zugriff auf die Daten haben.

Etwas Ähnliches plant die EU mit der sogenannten Chat-Kontrolle, wo bereits die Analyse von Chats in der Bezeichnung steckt. Ganz ohne Risiko ist das aber auch nicht, denn einerseits muss die KI Zugriff auf die Daten haben und andererseits gibt es auch eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit von Fehltreffern, die entsprechende soziale Folgen für Betroffene haben könnten. Es gäbe nämlich auch klassische Methoden, um effektiver gegen Cyber-Grooming – also wenn Täter und Täterinnen online Kontakt zu Kindern suchen, in der Vorstellung dadurch einen sexuellen Missbrauch zu erreichen – und Co. vorzugehen, die noch ausgebaut werden könnten:

Beispielsweise Polizistinnen und Polizisten, die sich in Sozialen Medien und Onlinespielen als Kinder ausgeben, um Täter proaktiv zu überführen. Die Einrichtung einer zentralen Kinderonlinewache, über die Kinder z.B. per Videochat schnell und effektiv bei Delikten Kontakt zur Polizei online aufnehmen können. Die Vermittlung von Medienkompetenz, um Kinder aber auch Eltern zum Umgang mit diesen Delikten zu sensibilisieren. Maßnahmen, um die Betreiber zu einem besseren Schutz von Kindern in ihren Programmen zu bewegen. Insgesamt sollte die Gesellschaft hier noch mehr abwägen, in welche Richtung es beim digitalen Kinderschutz gehen soll.

2. Was kann man tun, wenn man nicht Opfer, aber Zeuge von Cyber-Grooming oder anderen digitalen Straftaten wird?

Bei Cyber-Grooming ist es wichtig, dass man etwaige Täter und Täterinnen nicht direkt anschreibt, damit diese nicht gewarnt sind. Dann sollte man von den Chatnachrichten einen Screenshot mit Datum und Uhrzeit machen. Wichtig: Sollte es zur Übersendung von Nacktbildern durch das betroffene Kind gekommen sein, bitte keinen Screenshot ohne Rücksprache mit der Polizei vornehmen. Dann kann man sich an die Polizei über Internetwachen oder klassisch im analogen Raum wenden.

Andere Anlaufmöglichkeiten wären auch die Internet-Beschwerdestellen, z.B. von eco – Verband der Internetwirtschaft , jugendschutz.net oder auch von Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), und gegebenenfalls die Meldestellen der Betreiber. Sollte schon etwas passiert sein, können auch der Weiße Ring oder der Verein JUUUPORT gute Anlaufstellen sein. Das gilt übrigens auch, wenn man zufällig so etwas mitbekommt, z.B. in einem Livestream. Hier wäre es wichtig, dass man am besten direkt offen oder gegebenenfalls per Direktnachrichten die anderen Nutzerinnen und Nutzer vor diesen Mechanismen warnt und Meldemechanismen nutzt.

3. Warum zeigen Opfer von Cybergrooming die Taten offenbar nur selten an?

Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zunächst erfordert die Strafbarkeit von Cyber-Grooming nicht, dass ein Kind versteht oder realisiert, was da überhaupt passiert. Es kommt nur auf die Tatmotivation an. Entsprechend kann aber ein Kind das auch niemandem erzählen, wenn es gar nicht versteht, dass es mit Cyber-Grooming konfrontiert ist.

Man sollte auch wissen, dass Cyber-Grooming eine Art Normalität im digitalen Raum darstellt, mit der sehr viele Kinder konfrontiert werden. Eine Studie der Landesanstalt für Medien NRW spricht von jedem vierten Kind oder Jugendlichen. Wenn ein Kind das aber realisiert, kann es sein, dass es die Handlung eher als lästig empfindet und dann eine Anzeige im Verhältnis einen zu hohen Aufwand darstellt. Hier müsste man die Hürden für Anzeigen durch Minderjährige geringer halten.

Ein weiterer Aspekt ist Angst. Manche Täter oder Täterinnen drohen Kindern und setzen sie so unter Druck, dass diese denken, es selbst lösen zu können, z.B. in dem sie den Forderungen nachkommen. Angst könnten Kinder aber auch davor haben, dass ihnen bei einer Anzeige das Smartphone weggenommen wird, oder ihnen die Eltern aus Unsicherheit das Onlinespiel, in dem es passiert ist, verbieten. Was tatsächlich für manche Kinder echte Überlegung darstellt. Hier ist es wichtig, den Kindern immer zu vermitteln, dass nicht sie schuld für so etwas sind, sondern nur die Täter und Täterinnen.

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