Das neue Jahr wird weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt. Maßnahmen aus dem vergangenen Jahr bleiben bestehen, neue kommen voraussichtlich hinzu – ein Überblick darüber sowie über Neuerungen jenseits von Corona.

Kinderkrankengeld: erweiterter Anspruch auch 2022

Der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld – 30 Tage pro Elternteil und Kind (max. 65) bzw. 60 Tage pro Kind für Alleinerziehende (max. 130) – gilt auch noch in diesem Jahr. Vorerst noch bis 19. März können gesetzlich krankenversicherte Eltern außerdem Kinderkrankengeld beantragen, wenn sie ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes zu Hause betreuen müssen. Mehr zur Kinderkrankengeld-Sonderregelung

Corona-Auszeit: Familienferienzeit wird gefördert

Im September 2021 eingeführt, erstreckt sich die Förderung für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen sowie Familien mit einem Elternteil oder Kind mit Behinderung bis 31.12.2022. Häufige Fragen zur Corona-Auszeit für Familien werden hier beantwortet.

Kinderzuschlag steigt leicht

Mit dem neuen Jahr ist der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag um 4 Euro im Monat gestiegen. Er beträgt somit 209 Euro. Kinderzuschlag erhalten Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Hier erfahren Sie mehr zum Kinderzuschlag

Die erleichterte Vermögensprüfung für den Kinderzuschlag, die pandemiebedingt eingeführt wurde, gilt noch bis 31. März 2022. Demnach müssen Eltern bei der Beantragung keine Angaben zu ihrem Vermögen machen, wenn das Vermögen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft geringer ist als:

  • 90.000 Euro (bei 2 Personen)

  • 120.000 Euro (bei 3 Personen)

  • 120.000 Euro plus 30.000 Euro je weiteres Kind

Steuerlicher Grundfreibetrag erhöht sich

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer beträgt in diesem Jahr 9.984 Euro (bei Ehepaaren: 19.968 Euro). Das ist ein Plus von 240 Euro im Vergleich zu 2021 (480 Euro bei Ehepaaren). Beim Kinderfreibetrag gibt es dagegen keine Veränderung.

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt pandemie- unabhängig

Der zuerst nur wegen der Pandemie erhöhte steuerliche Freibetrag für alleinerziehende Elternteile gilt ab diesem Jahr unbefristet. Er beträgt 4.008 Euro (vorher 1.908 Euro).

Kindesunterhalt & Unterhaltsvorschuss steigen

Zum 1. Januar sind die Unterhaltssätze für Kinder von getrennten Eltern angepasst worden (siehe Düsseldorfer Tabelle 2022). Erstmals werden auch Angaben für Nettoeinkommen von 5.501 bis 11.000 Euro gemacht.

Zahlt die unterhaltspflichtige Person keinen oder nicht genügend Unterhalt, gibt der Staat einen Unterhaltsvorschuss. Dieser beträgt 2022 monatlich:

  • bis zu 177 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren (2021: 174 Euro)

  • bis zu 236 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren (2021: 232 Euro)

  • bis zu 314 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren (2021: 309 Euro)

Wohngeld erhöht sich erstmals automatisch

In diesem Jahr greift eine Regelung der Wohngeldreform von 2020 zum ersten Mal, nach der das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst werden muss. Laut Bundesregierung profitieren rund 640.000 Haushalte von der diesjährigen Anpassung. Die Erhöhung wird auf durchschnittlich 13 Euro im Monat beziffert. Die nächste automatische Anpassung erfolgt 2024.

Mindestlohn steigt vermutlich in zwei Stufen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde (auch bei Minijobs). Das ist ein Anstieg von 0,32 Cent. Im Juli ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro pro Stunde vorgesehen. Arbeitsminister Hubertus Heil kündigte jedoch kürzlich an, dass die von der Ampelkoalition beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro noch in diesem Jahr kommen soll.

Mindestvergütung in der Ausbildung erhöht sich

Ab 2022 müssen Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung im ersten Ausbildungsjahr mindestens 585 Euro monatlich verdienen. Das sind 35 Euro mehr als 2021. Für die folgenden Ausbildungsjahre gelten dann die entsprechenden Erhöhungen, das heißt:

  • plus 18 % im zweiten Jahr (min. 690,30 Euro)

  • plus 35 % im dritten Jahr (min. 789,75 Euro)

  • plus 40 % im vierten Jahr (min. 819 Euro)

Grundsicherung steigt leicht

Ab Januar 2022 gelten neue Regelsätze für Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Bei Familien heißt das:

  • 449 Euro für Alleinerziehende (2021: 446 Euro)

  • 404 Euro pro Person für Paare (2021: 401 Euro)

  • 360 Euro für volljährige Kinder von 18 bis 24 Jahren (2021: 357 Euro)

  • 376 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (2021: 373 Euro)

  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren (2021: 309 Euro)

  • 285 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren (2021: 283 Euro)

Die Ampelkoalition könnte in diesem Jahr mit der Reform der Grundsicherung (Bürgergeld) starten. Inwiefern die Regelsätze dadurch betroffen sind, ist noch nicht bekannt.

Heiz- und Tankkosten erhöhen sich erneut

Auch in diesem Jahr steigen die Preise für Gas und Heizöl. Die Verbraucherzentrale hat errechnet, wie sich die Kosten bei einem Einfamilienhaus erhöhen (Schaubild). Besonders das Heizen mit Öl kann zu deutlich vermehrten Ausgaben führen. Für Haushalte, die Wohngeld beziehen, hat die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mindestens 135 Euro angekündigt, der mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder steigt. Die Auszahlung könnte im Sommer erfolgen.

Bei Benzin oder Diesel müssen Familien ebenfalls mit höheren Kosten rechnen. Zudem wird spätestens 2023 das Autogas teurer werden, da die Subvention ausläuft. Mobilität für Familien ist teuer wie nie. Inzwischen hat der Strompreis ungeahnte Rekordhöhen erreicht. Teilweise nehmen Grundversorger Neukunden nicht mehr an. Für den Deutschen Familienverband ist das eine politische Energie-Bankrotterklärung.

Die Preissteigerungen sind unter anderem Folge des 2020 beschlossenen Klimapakets, nachdem fossile Brennstoffe seit vergangenem Jahr stufenweise stärker versteuert werden. Damit soll ein Umstieg auf umweltschonendere Energiequellen erreicht werden.

Homeoffice ist wieder steuerlich absetzbar

Auch 2022 können 5 Euro pro Tag im Homeoffice steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Möglich sind aber höchstens 120 Tage (entspricht 600 Euro) innerhalb der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro.

Kindersofortzuschlag angekündigt: Vorhaben der Ampelkoalition

Als Überbrückung bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung hat die neue Familienministerin Anne Spiegel einen Kindersofortzuschlag für 2,7 Millionen Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen angekündigt. Wann dieser Zuschlag kommen soll und wie hoch er sein wird, ist nicht bekannt. Spiegel sprach von einem „deutlichen Plus im Geldbeutel“.

Weitere Themen, die seit Amtsantritt der Ampelkoalition angeklungen sind und 2022 umgesetzt werden könnten:

  • bezahlter, zweiwöchiger Urlaub für Väter nach Geburt eines Kindes

  • Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld um einen Monat

  • Verlängerung des Kündigungsschutzes für Eltern nach der Geburt

  • Erhöhung von Fördersätzen und Freibeträgen beim Bafög

  • Erleichterungen für pflegende Angehörige

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