Das neue Jahr startet mit einigen Neuerungen. Doch der große Wurf bleibt aus: Noch immer fehlen entscheidende Reformen für echte Familiengerechtigkeit.

Kinderzuschlag

Das Einkommen der Eltern, das über ihren Bedarf hinausgeht, wird seit Anfang des Jahres nur noch zu 45 Prozent (statt 50 Prozent) auf den Kinderzuschlag angerechnet. Da die obere Einkommensgrenze aufgehoben ist, fällt der Kinderzuschlag außerdem nicht schlagartig weg, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze erreicht hat. Zusätzlich haben mehr Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Ab Februar 2020 können Familien den Kinderzuschlag online beantragen.

Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle 2020 sieht höhere Bedarfssätze für minderjährige Kinder, deren Eltern getrennt sind, vor. Gleichzeitig steigt der Selbstbehalt unterhaltspflichtiger Eltern erstmals. Ob sich die Unterhaltszahlungen für Kinder erhöhen, kommt auf den Einzelfall an.

Unterhaltsvorschuss

Zum 1. Januar sind die Sätze gestiegen. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die keinen oder nur ungenügenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beträgt nun monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren: bis zu 165 Euro (plus 12 Euro)
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren: bis zu 220 Euro (plus 18 Euro)
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren: bis zu 293 Euro (plus 21 Euro)

Kinderfreibetrag

Zum neuen Jahr erfolgte eine weitere Erhöhung des Kinderfreibetrags um 192 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 5.172 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder liegt die Höhe der Freibeträge 2020 bei 7.812 Euro für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern.

Wohngeld

Berechtigte erhalten seit Anfang des Jahres mehr Wohngeld: Ein Zwei-Personen-Haushalt kann jetzt zum Beispiel mit etwa 190 Euro im Monat rechnen – 45 Euro mehr als zuvor. Die nächste Anpassung des Wohngeldes ist in zwei Jahren vorgesehen.

Baukindergeld

Der staatliche Eigenheim-Zuschuss für Familien läuft am 31. Dezember 2020 aus. Der DFV kämpft für die Verstetigung des Baukindergelds mit Rechtsanspruch.

Impfung gegen Masern

Ab 01.03.2020 müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in die Schule oder in den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen. Den Nachweis können Eltern durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – bei bereits erlittener Krankheit – durch ein ärztliches Attest erbringen.

Kinder, die jetzt schon im Kindergarten oder in der Schule oder in einer anderen Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

Pflegekosten für Angehörige

Erwachsene Kinder müssen keine Kosten mehr für die Pflege ihrer Eltern übernehmen, wenn ihr Einkommen weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr beträgt. Das gleiche gilt auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern.

Bafög

Zum Wintersemester 2020/2021 erhöhen sich die Bafög-Bedarfsätze für Studentinnen und Studenten. Auch der zusätzliche Betreuungszuschlag für Studierende mit Kind erhöht sich um 10 Euro auf 150 Euro.

Bedarfsgerechtes Wohnen

2020 stehen 25 Millionen Euro Fördergelder mehr zur Verfügung (insgesamt 100 Millionen Euro) für barrierefreien, altersgerechten Wohnraum. Private Eigentümerinnen und Mieter können die Zuschüsse für den Wohnungsumbau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

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