Im Koalitionsvertrag ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein wichtiges Vorhaben. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll.
Im Rahmen eines Fachtages möchten wir uns mit Ihnen über das Für und Wider einer Grundgesetzänderung austauschen und diskutieren.
Veranstaltungsdatum: Samstag, 19. Oktober 2918
Veranstaltungsort: Gasthof – Pension „Zum Koch“ Vorderhainberg, 94496 Ortenburg
Die grassierende Kinderarmut ist einer der größten Schandflecken Deutschlands. Viele machen die Hartz-Reformen dafür verantwortlich, nicht ganz zu Unrecht. Aber der Hauptverantwortliche wird selten genannt: das System der Sozialversicherungen, das entscheidend zur Verarmung von Familien mit Kindern beiträgt. Sozialrichter a.D. Jürgen Borchert erklärt worin der eklatante Konstruktionsfehler besteht.
Der Abbau von Existenzängsten war von Anfang an das Ziel des deutschen Sozialstaats. Erst recht war man bei seiner Neuordnung nach dem Zweiten Weltkrieg genauestens darüber im Bilde, was dem Extremismus Tür und Tor geöffnet hatte, dem diese Menschheitskatastrophe zu verdanken war. Heute ist seine Neuordnung erneut überfällig. Denn die Zeit des Sozialstaats alter Konstruktion ist unwiderruflich abgelaufen. Statt von oben nach unten umzuverteilen, wie die verfassungsrechtlichen Weisungen des Gleichheits-, Sozialstaats- und Rechtstaatsprinzip gebieten, bewirkt sein zentrales Aggregat „Sozialversicherung“ zunehmend das Gegenteil. Die Risiken und Notlagen, vor denen sie schützen soll, produziert die Sozialversicherung zunehmend selbst. Die daraus erwachsenden Existenzängste stellen heute eine tödliche Bedrohung für Demokratie, Frieden und Freiheit dar.
von Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV)
Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, sondern dient der verfassungskonformen und sachgerechten Besteuerung von Ehegatten als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit 1957 mehrfach sehr klar bestätigt, zuletzt mit der Entscheidung zur Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnern in das Ehegattensplitting am 7. Mai 2013 (2 BvR 909/06).
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt in dieser Entscheidung, dass Art. 6 Abs. 1 GG mit der Familie die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt und als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden öffentlichen und privaten Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung gebietet. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass Art. 6 Abs. 1 GG Eheleuten eine Sphäre privater Lebensgestaltung gewährt, die staatlicher Einwirkung entzogen ist. Es verpflichtet den Gesetzgeber, Regelungen zu vermeiden, die geeignet sind, in die freie Entscheidung über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen.
Zu Jahresbeginn 2019 sollen die Pflegeversicherungsbeiträge für Familien auf 3,05 Prozent angehoben werden. Das entspricht einer Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Durch die Wechselbeziehung mit der geplanten Rentengarantie führt die Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung auch noch zu höheren Rentenbeiträgen. Die finanzielle Belastung für Familien fällt noch deutlich höher aus als vom Bundesgesundheitsministerium angegeben.
Der Deutsche Familienverband kritisiert diese Pläne, denn ein weiteres Mal werden Familien für eine Situation verantwortlich gemacht, die sie nicht verschuldet haben. Familien leisten durch ihre Kindererziehung nicht nur den wichtigsten Vorsorgebeitrag überhaupt für eine zukunftsfähige Pflegeversicherung. Insbesondere Eltern mit mehreren Kindern tragen auch keine Verantwortung für die demografische Entwicklung, die der Pflegeversicherung Finanzierungsprobleme macht – und sollten deshalb dafür nicht in Mithaftung genommen werden.
von Prof. Dr. Anne Lenze
Trotz guter Konjunktur steigt die Kinderarmut in Deutschland. Über zwei Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 sind auf staatliche Grundversorgung angewiesen. Betroffen sind vor allem Kinder von Alleinerziehenden und aus Familien mit mehr als drei Kindern. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes erklärt die wachsende Kinderarmut nicht, sagt die Sozialstaatsrechtlerin Anne Lenze. Sie sieht eine wichtige Ursache im Sozialversicherungssystem, das Eltern benachteilige.
Besonders Kinder aus alleinerziehenden Familien sowie aus Familien mit drei und mehr Kindern gelten als arm. Wobei Armut auf zweierlei Arten gemessen werden kann. Nach dem in der Europäischen Union gängigen relativen Armutsbegriff werden Menschen als arm bezeichnet, die über weniger als 60 Prozent des mittleren gesellschaftlichen Einkommens verfügen.
Im Jahr 2015 lagen Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren unterhalb der Armutsschwelle, wenn sie im Monat weniger als 1.225 Euro an Einkommen hatten. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag diese Grenze bei 1.978 Euro. Besonders betroffen von Armut waren Alleinerziehende (43,8 %), Familien mit drei und mehr Kindern (25,2 %), Erwerbslose (59 %), Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau (31,5 %) sowie Ausländer (33,7 %) [1].
Der Deutsche Familienverband (DFV) ist der größte bundesweite Zusammenschluss von Familien, deren Interessen der DFV auf der kommunalen wie Landes- und Bundesebene vertritt. Der DFV ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden und steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie Interessierten
zur Mitgliedschaft offen.
Deutscher Familienverband e.V.
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