Der 16. Kinder- und Jugendbericht verzögert weiterhin eine Reform des Wahlrechts zugunsten von Kindern und Jugendlichen.

(Berlin). Der kürzlich vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Kinder- und Jugendbericht setzt sich mit der Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter auseinander. Dazu gehört die politische Beteiligung von Minderjährigen durch Wahlen.

„Die Autoren des 16. Kinder- und Jugendberichts sprechen über Wahlbeteiligung von Kindern, gehen aber auf wichtige Forderungen nicht ein. Das Wahlrecht ab Geburt, das von namhaften Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt wird und Gegenstand mehrerer Gesetzesanträge im Bundestag war, wird mal eben so zur Seite gelegt“, kritisiert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Für einen über 600 Seiten starken Bericht sei das eine sehr schwache Leistung. Eine notwendige Auseinandersetzung mit der aktuellen juristischen Literatur zum Thema Wahlrecht ab Geburt werde erst gar nicht durchgeführt. „Das Wahlrecht ist unser wichtigstes demokratisches Grundrecht. Besonders ärgerlich ist, dass das Wahlrecht ab Geburt im Bericht in einen falschen Kontext gestellt wird“, sagt der Verbandspräsident.

Wahlrecht der Kinder

„Mit dem Wahlrecht ab Geburt wird der Grundsatz, dass das Wahlrecht nicht abgetreten werden kann (‚Höchstpersönlichkeitsrecht‘), nicht aufgegeben. Das Wahlrecht gehört den Kindern. So lange diese nicht wahlmündig sind, sind die Eltern ihre natürlichen Stellvertreter. Das sieht unser Grundgesetz seit seiner Einführung vor“, so Zeh.

Die Bundesregierung stützt sich auf die Empfehlung des Kinder- und Jugendberichts und will über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beraten. Eine geplante Kommission für Reformen im Bundestagswahlrecht und Parlamentsrecht soll sich mit dieser Aufgabe befassen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

„Kinder und Jugendliche wollen wählen. Sie wollen sich beteiligen. Dürfen es aber nicht“, sagt Zeh. „Wenn das Wahlalter nur abgesenkt wird, bleiben immer noch 16 Jahrgänge – und damit Millionen von Stimmen von Kindern und Jugendlichen – unberücksichtigt. Nur ein Wahlrecht von Geburt an würde das ändern und die demokratische Bildung frühzeitig fördern.“

Weitere Informationen

Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!

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Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

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