Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (03.06.2022) den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. 12,6 Milliarden stehen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung. 2021 waren es 13,2 Milliarden Euro.

Laut BMFSFJ sind wichtige Einzelposten im Haushalt:

  • Zusätzliche Mittel für humanitäre Maßnahmen infolge des Kriegs gegen die Ukraine: 31 Millionen Euro sind unter anderem für integrationskursbegleitende Kinderbetreuung, die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge (über das bestehende Bundesprogramm), Patenschaften („Menschen stärken Menschen“) sowie für finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Not (Bundesstiftung Mutter und Kind) vorgesehen.
  • Gesetzliche Leistungen für Familien – Elterngeld und Kinderzuschlag: Für das Elterngeld stehen insgesamt 7,73 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den Kinderzuschlag, der zum 1. Juli 2022 durch den Sofortzuschlag ergänzt wird, stehen insgesamt 1,365 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“: Rund 272 Millionen Euro im Haushalt des Familienministeriums sind zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen im familiären Bereich und zur Stärkung sozialen Lernens und sozialer Kompetenzen vorgesehen.
  • Aufgaben der freien Jugendhilfe: Ein „Rekordwert“ von 296 Millionen Euro soll unter anderem das Programm Respekt Coaches, den Kinderschutzbund sowie die Arbeit der Jugendmigrationsdienste finanzieren, die bundesweit junge Menschen mit Migrationshintergrund bei der sozialen und beruflichen Integration unterstützen.
  • Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM): Rund 14,5 Millionen Euro sollen 2022 unter anderem den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor fördern sowie die institutionelle Förderung des DeZIM unterstützten.
  • Demokratie Leben! und Menschen stärken Menschen: 165,5 Millionen Euro werden für das Programm Demokratie Leben! bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind 2022 18 Millionen Euro eingeplant.
  • Mehrgenerationenhäuser: Mit insgesamt rund 29,5 Millionen Euro können 2022 Mehrgenerationenhäuser gefördert werden.
  • Einführung Kindergrundsicherung und Nationale Aktionspläne: Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stehen 35,1 Millionen Euro zur Verfügung.

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