(Berlin). Sagenhafte 200 Milliarden Euro geistern als angebliche Familienleistungen durch die Presse. Und das, obwohl selbst das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nur 55,4 Milliarden Euro als echte Familienförderung einordnet. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert, mit Blick auf die Pressekonferenz des BMFSFJ zur Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen am Donnerstag, die Tatsachen anzuerkennen. „Familienpolitik muss endlich mit Fakten überzeugen und nicht mit Märchen verwirren!“, sagte DFV-Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing.
Werden Kinder und nicht berufstätige Ehegatten in der Gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich beitragsfrei versichert? Mitnichten!
Familien sind laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung nicht Leistungsempfänger, sondern Nettozahler!
Familien zahlen nicht nur Krankenkassenbeiträge für die laufenden Kosten der Krankenversicherung, sie sichern durch ihre Kinder auch deren Fortbestand. Sie leisten also einen finanziellen und generativen Beitrag. Die Umlagefinanzierung des Systems basiert allerdings darauf, dass die Erwachsenengeneration die eigenen Gesundheitsleistungen finanziert und darüber hinaus auch die der Kinder und der Alten. Da heute die Menschen weniger Kinder bekommen, gerate das System immer stärker aus dem Gleichgewicht.
Die beitragsfreie Mitversicherung ist damit alles andere als beitragsfrei! Die Höhe der Beiträge berücksichtige nämlich nicht, dass der Versicherte nicht nur sich selbst, sondern auch die Kinder und eventuell den nicht berufstätigen Ehegatten unterhalten muss.
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(Berlin). Bei einer Besprechung im Bundesfamilienministerium wiederholte der Deutsche Familienverband (DFV) heute seine Forderung, endlich Klarheit in den „Familienorientierten Maßnahmen“ zu schaffen. „Für Familien ist es unerträglich, dass weiterhin von 200 Mrd. Euro gesprochen wird, die über Familien ausgeschüttet würden“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Siegfried Stresing. „Auch das Ministerium weiß seit Jahren, dass nur 55,4 Mrd. `Familienförderung im engeren Sinn´ sind.“ Anlass und Ziel der Besprechung war eine größere Übersichtlichkeit von Leistungsarten und -höhen.
In erster Linie müsse zwischen Leistungen, die als Auftrag der Verfassung unabwendbar sind und solchen Leistungen, bei denen der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum hat, unterschieden werden. Nur dann mache es Sinn, über die zukünftige Ausgestaltung nachzudenken. Zu den unabwendbaren Bereichen gehören alle Leistungen, die dazu dienen, dass die Würde des Menschen unangetastet bleibt. Unter Hinweis auf deutliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts versteht der Verband hierunter die steuerliche Freistellung des Existenzminimums aller Familienmitglieder, also auch der Kinder. Beim Kindergeld gibt es, sofern es nicht für diesen Zweck erforderlich ist, durchaus Gestaltungsspielraum. „Aber eine Regierung ist gut beraten, nicht nur das verfassungsrechtlich Gebotene zu leisten, sondern auch das gesellschaftlich Erwünschte zu fördern“, erklärt Stresing. Keinerlei Spielraum sieht er bei Hartz IV Leistungen. Nicht nachvollziehbar sei, warum diese vielerorts als Familienleistung gesehen werden, obwohl sie jedem Individuum zustehen.
(Berlin). Was ist Familie in Deutschland wert? „Wenn es um Wohlstand in unserer Gesellschaft geht, bleiben Kindererziehung, Ehrenamt und Pflege wieder einmal außen vor“, so Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV) anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte der Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“. Auch in den neuen Leitindikatoren und Kriterien des Schlussberichts werde die Familie namentlich nicht erwähnt.
Die Situation ist absurd: Ein zerstörtes Auto erhöht den Wohlstand, weil möglicherweise Reparaturen oder medizinische Versorgungsleistungen entstehen. Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen ist für die Wertschöpfung allerdings nur interessant, wenn diese Leistung von Erziehern oder Pflegern erbracht wird. Doch bundesweit leisten Familien diese Arbeit kompetent, rund um die Uhr, kostenlos – und gänzlich unbeachtet. Im Bruttoinlandsprodukt wird Familienarbeit daher noch immer ausgeblendet.
(Berlin.) Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Zum Internationalen Kindertag 2013 unterstreicht der Deutsche Familienverband (DFV): Kinder haben ein Recht auf Eltern, auf Vater und Mutter.
„Die weit überwiegende Anzahl der Kinder wächst bis zum 18. Lebensjahr bei den miteinander verheirateten leiblichen Eltern, bei Mutter und Vater auf“, so DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh. Auch wenn die Lebenswirklichkeit sehr vielfältig geworden ist. Alleinerziehende sind häufig nicht auf Wunsch in dieser Lebenssituation und sie bleiben nicht unbedingt auf Dauer allein erziehend. Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem leiblichen Vater oder mit einem neuen Partner, der vielleicht auch eigene Kinder hat, löst diese Phase häufig ab.
Der Deutsche Familienverband (DFV) ist der größte bundesweite Zusammenschluss von Familien, deren Interessen der DFV auf der kommunalen wie Landes- und Bundesebene vertritt. Der DFV ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden und steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie Interessierten
zur Mitgliedschaft offen.
Deutscher Familienverband
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