Deutscher
Familienverband

Positionspapier: DFV-Modell für eine nachhaltige Familienpolitik

Druckversion dieser Seite anzeigen.drucken

Eine runde Sache für Familien!

In Zeiten von Umbrüchen und Krisen drohen die Bedürfnisse von Familien den Kürzeren zu ziehen. Aber gerade jetzt sind mutige familienpolitische Entscheidungen besonders zukunftsentscheidend! Mit seinem Modell für eine nachhaltige Familienpolitik wendet sich der Deutsche Familienverband (DFV) deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen – und vor allem an die eigentlichen Akteure der Familienpolitik: Die Familien selber und die Menschen, die vor der Entscheidung für Kinder stehen.  

Das DFV-Modell „Eine runde Sache für Familien“ ist auf Initiative der Mitgliedsfamilien an der Basis des Verbandes entstanden und wurde unter Federführung des Bundesfachausschusses „Familienleistungsausgleich und soziale Sicherung“ von mehreren Fachgremien des Deutschen Familienverbandes gemeinsam entwickelt. Es ergänzt die thematisch gegliederte Broschüre „Solidarpakt für Familien“  und fasst die fachspezifischen DFV-Positionen, die sich auf unterschiedliche Lebens- und Politikbereiche beziehen, in einem schlüssigen und übersichtlichen Gesamtkonzept zusammen. Entlang eines tatsächlichen Familienlebens, das sich auch nicht fein säuberlich in Ressorts und Fachbereiche aufteilen lässt, zeigt das Modell, wie der Deutsche Familienverband die Familie auf ihrem Lebensweg von der jungen Familie bis hin zur Familie mit pflegebedürftigen Angehörigen begleitet – mit durchdachter politischer Lobbyarbeit ebenso wie mit ganz alltagspraktischen Angeboten in den vielen Verbandsgliederungen vor Ort.  

Das DFV-Modell erzählt Familiengeschichten mit Happy End, die nicht nur zeigen, wo der Schuh drückt und was Familien entmutigt, sondern auch, wie die Mutmacher fürs Familienleben aussehen können, wenn sich genügend Mitkämpfer für eine nachhaltige Familienpolitik finden – als runde Sache für Familien: Von Jung bis Alt, von Kinderbetreuung bis Pflege, von Region und Gemeinde bis zum Bund.  

Viel Spaß bei der Reise in eine nachhaltige und zukunftsfähige Familienpolitik!

Nachhaltige Familienpolitik… 

·         macht Mut, sich für Kinder zu entscheiden. Denn es gibt nichts Nachhaltigeres als die Entscheidung für Kinder. Für die Gesellschaft, der ohne Kinder die Zukunft ausgeht. Und für Eltern, deren Leben dadurch für immer geprägt wird 

·         honoriert Erziehungsarbeit: Familien leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Zukunftssicherung – und verdienen dafür höchste gesellschaftliche Anerkennung. Die Betreuungs- und Erziehungsleistung von Müttern und Vätern ist mindestens genau so viel wert wie eine Erwerbstätigkeit und muss rechtlich und finanziell gleichwertig abgesichert werden 

·         ist verfassungstreu und vertraut den Eltern die Erstverantwortung für ihre Kinder an 

·         macht Eltern stark für ihre Kinder  

·         ist ehrlich und transparent und nimmt den Familien nicht mit der einen Hand weg, was sie ihnen mit der anderen zurückzugeben verspricht.  

·         gibt Wahlfreiheit und unterstützt Familien ohne Bevorzugung und Benachteiligung bestimmter Lebensmodelle 

·         gibt der Familie füreinander Zeit und schützt alle Familienmitglieder vor Überlastung 

·         ist lebensnah und passgenau für die einzelne Familie – für die kinderreiche Familie ebenso wie für Alleinerziehende, für junge Familien ebenso wie für Familien im Alter  

·         ist nachhaltig und generationengerecht, d.h. schuldenfrei finanziert: Das setzt den Verzicht auf die Durchsetzung anderer Interessen voraus, die auch wichtig sind, aber nicht wichtig genug, um den Verzicht auf eine bessere Familienpolitik zu rechtfertigen – denn sie ist mindestens so wichtig wie Straßenbau und Schienenstränge.

DAS DFV-MODELL IM ÜBERBLICK: BAUSTEINE FÜR NACHHALTIGKEIT 

Der DFV-Familienleistungsausgleich (Kinderfreibetrag und Kindergeld)

-       stellt sicher, dass das Existenzminimum aller Kinder in voller Höhe von allen Steuern freigestellt wird

-       schützt Kinder vor Armut

-       schafft Transparenz und gibt Selbstbewusstsein 

Die Familien-Abgabengerechtigkeit

-       berücksichtigt die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder bei der Höhe der Sozialabgaben

-       schafft Belastungsgerechtigkeit und schützt Eltern vor Überforderung in der Sozialversicherung 

Das DFV-Betreuungsbudget

-       sichert die dreijährige Elternzeit finanziell ab

-       honoriert die Betreuungs- und Erziehungsleistung der Eltern

-       schafft echte Wahlfreiheit für junge Familien

-       gibt Eltern Einfluss auf die Qualität von Betreuungsangeboten 

Die DFV-Familienzeit

-       bietet Eltern flexible Modelle, die ihnen die Erwerbstätigkeit parallel oder zeitlich versetzt zur Familienarbeit ermöglichen

-       sichert Zeit für Kinder durch die DFV-Elternteilzeit und das Familienzeitkonto finanziell ab

-       setzt der arbeitsplatzgerechten Familie den familiengerechten Arbeitsplatz entgegen

-       erleichtert auch kinderreichen Eltern den beruflichen Wiedereinstieg 

Die DFV-Elternrente

-       erkennt die Kindererziehung als gleichwertigen Beitrag zur Rentensicherung an

-       stellt sicher, dass Erziehungszeiten nicht zu Rentennachteilen führen

-       sichert Mehr-Kinder-Familien besonders 

Die DFV-Pflegereform

-       stellt die Pflegeversicherung finanziell auf stabile Beine

-       verwirklicht den Vorrang für häusliche Pflege  

Die DFV-Gesundheitsreform

-       schützt Familien vor immer weiter steigenden Belastungen und schleichenden Leistungskürzungen

-       stärkt die Prävention und die Gesundheitserziehung in der Familie 

Der DFV-Gesetzes-TÜV

-       prüft jedes Gesetz auf seine Auswirkungen für Familien

-       bremst Gesetze und Regelungen, die Signale gegen Kinder setzen 

Der DFV vor Ort

-       kämpft für einen guten Lebensalltag mit Kindern

-       bietet qualitativ gute Elternbildung und Familienberatung

-       bringt Familien zusammen 

1.    Das Fundament: Transparente Steuer- und Abgabengerechtigkeit 

Die Entscheidung für Kinder setzt ein stabiles Fundament voraus. Für Geld allein lässt sich diese Stabilität, zu der zum Beispiel auch eine stabile Partnerschaft gehört, nicht kaufen. Aber ohne Vertrauen in die eigene finanzielle und wirtschaftliche Zukunft geht es auch nicht. Dazu gehört ein verlässlicher staatlicher und gesetzlicher Rahmen, der zum Familienleben passt – oder eben im Moment noch bei weitem nicht passt: Mit der Geburt eines Kindes trifft die junge Familie auf ein Steuer- und Abgabensystem, das sie vom Start weg in eine finanzielle Schieflage katapultiert, aus der sie auch später nicht mehr herauskommt. In Zahlen: Einer Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben – und zwar inklusive Kindergeld und Ehegattensplitting – weniger zum Leben übrig als das Existenzminimum, das der Staat im Steuerrecht dieser vierköpfigen Familie zubilligt. An dieser Situation hat sich trotz der angeblichen Fördermilliarden bis heute nichts geändert.  

Diese Situation hängt zum großen Teil an einem wackligen Familienleistungsausgleich. Wackler Nummer 1 im Fundament ist der Kinderfreibetrag, mit dem sichergestellt werden soll, dass keine Einkommensteuer aufs Existenzminimum der Kinder erhoben wird. Dieser Freibetrag liegt noch immer um gut 1.000 Euro unter den tatsächlichen Kinderkosten, die das Statistische Bundesamt schon 2003 auf durchschnittlich 670 Euro im Monat, d.h. 8.040 Euro im Jahr beziffert hat. Der erste solide Grundstein fürs Familienfundament ist deshalb der DFV-Kinderfreibetrag von mindestens 8.000 Euro pro Kind und Jahr – nicht als Familienförderung oder gar Steuergeschenk, sondern als Voraussetzung für Steuergerechtigkeit zwischen Menschen mit und ohne Kinder, die das Bundesverfassungsgericht seit 1990 immer wieder einfordert und die auch bei Haushaltsengpässen finanzierbar sein muss. 

Mindestens so wichtig ist ein gutes Kindergeld: Denn übers Jahr spüren die Eltern vom Kinderfreibetrag nichts und werden besteuert wie Kinderlose. Statt dessen erhalten sie das Kindergeld, das mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird und mit dem ihnen die Steuern aufs Kindesexistenzminimum zurückgezahlt werden sollen. Dieses Kindergeld ist allerdings im Moment so niedrig, dass es mit dem, was Eltern tatsächlich für ihre Kinder aufbringen, nichts zu tun hat. Mit einem Kindergeld von 280 Euro würde das schon ganz anders aussehen: Denn mit diesem Betrag ist allen Familien Steuergerechtigkeit – sprich monatliche Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern – garantiert, und Familien mit geringem Einkommen schützt es vorm Abrutschen in Sozialgeld und Transferleistungen für ihre Kinder. Damit ist es allerdings noch nicht getan. Denn was für die Einkommensteuer gilt, muss natürlich auch für die Mehrwertsteuer und die anderen Steuern auf den Verbrauch, wie die teure Energiesteuer, gelten. Der DFV-Familienleistungsausgleich von 330 Euro pro Kind und Monat enthält deshalb zusätzlich zum Kindergeld auch den Einstieg in eine pauschale Rückerstattung der Verbrauchsteuern, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Und bis es soweit ist, muss zumindest ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Kinderprodukte den Familien zeigen, dass sie der Politik nicht weniger wert sind als Skilifte und Hotels. 

Wackler Nr. 2 im Finanzfundament der Familie sind die Sozialabgaben. Denn hier gibt es nicht einmal ein Existenzminimum, das freigestellt wird. Würde man allein das Kindesexistenzminimum in Höhe von 8.000 Euro im Jahr von Sozialabgaben befreien, wie es das DFV-Modell vorsieht, sähe der finanzielle Start ins Familienleben schon ganz anders aus – und das ohne jede Extra-Förderung. Dieser Freibetrag muss überall dort gelten, wo es darum geht, die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Familie, also das Einkommen, das ihr nach Abzug der Kinderkosten bleibt, zu berücksichtigen: zum Beispiel wenn es um Härtefallregelungen im Gesundheitswesen geht. Stichwort Gesundheitssystem: Immer mehr angeknabbert wird das Familienportemonnaie neben den steigenden Sozialabgaben auch durch die schleichenden Leistungskürzungen und den immer stärkeren Trend zu teuren privaten Zusatzversicherungen; und weitere Mehrkosten und Zusatzbeiträge sind schon angedroht. Das Gleiche droht in der Pflegeversicherung – Folge einer demographischen Entwicklung hin zu einer älter werdenden und „unterjüngten“ Gesellschaft mit immer weniger jungen Beitragszahlern, für die die Familien ja am allerwenigsten können. Zum finanziellen Mutmachen gehört deshalb auch, Familien vor schleichenden Mehrbelastungen und heimlichen Privatisierungen zu schützen, zum Beispiel in der Pflegeversicherung durch den Aufbau eines prämienfinanzierten Kapitalstocks, der das zunehmende Pflegerisiko in einer alternden und kinderloseren Gesellschaft abfängt, das Umlagesystem vor dem Zusammenbruch bewahrt und Familien ab zwei Kindern konsequent freistellt.  

Höherer Kinderfreibetrag samt gutem Kindergeld, Mehrwertsteuerentlastung und Abgabengerechtigkeit: Diese Grundsteine bilden das Fundament des DFV-Konzepts und geben der Familie gleich einen ganz anderen Start in das finanzielle Abenteuer Kindererziehung. Besonders wichtig: Sie belassen der Familie das, was sie selbst für ihre Kinder erwirtschaftet – und das gibt ein völlig anderes Selbstwertgefühl als beim Vater Staat Dankeschön für milde Gaben und Transferleistungen sagen zu müssen. Deshalb ist es dem DFV auch so wichtig, dass Steuergerechtigkeit nicht mit Familienförderung verrührt wird, sondern dass beide – in den Köpfen und auf dem Steuerbescheid – glasklar und ehrlich voneinander getrennt werden. Denn: Wenn der Staat der Familie das Geld, das sie für ihre Kinder braucht, nicht erst einmal über Steuern und Abgaben wegnimmt, dann ist ein Großteil der Familien gleich viel weniger bedürftig – und kann die „Grundsicherung“ für die Kinder selbstbewusst selbst übernehmen.   

2.    Der gute Start: Die ersten drei Lebensjahre und die junge Familie 

Ø  Finanzielle Wahlfreiheit 

Für die Eltern ist diese Phase einer der größten Einschnitte im Leben – und gibt auch den Geschmack dafür, ob der Mut für ein weiteres Kind wachsen kann. Zugleich sind die ersten Jahre nach der Geburt ein besonders sensibler Zeitraum in der kindlichen Entwicklung: Hier werden wichtige Weichen fürs weitere Leben gestellt. Viele junge Eltern entscheiden sich deshalb, sich während dieser Zeit besonders viel Zeit fürs Kind zu nehmen. Deshalb ist es so richtig und so wichtig, dass es die dreijährige Elternzeit gibt, die Eltern zumindest arbeitsrechtliche Sicherheit gibt. Finanziell werden sie allerdings sehr allein gelassen: Nach dem Elterngeldjahr – das für rund die Hälfte der jungen Familien auch schon nur den Mindest-sockel von gerade einmal 300 Euro im Monat bringt – stehen sie im Regen, wenn sie zu der Mehrheit junger Familien gehören, die sich für eine häusliche Betreuung ihres Kindes entscheiden. Trotz Krippenoffensive fehlt hier also ein großes Stück Wahlfreiheit: Denn ohne Betreuungsangebote gibt es keine Wahlfreiheit für Eltern, die erwerbstätig sein wollen. Aber ohne finanzielle Unterstützung in der dreijährigen Elternzeit gibt es keine Wahlfreiheit für diejenigen, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst betreuen wollen – oder auch für diejenigen, die für ihr Kind in diesen verletzlichen Jahren nicht den genormten Platz in der Großgruppe suchen, sondern Betreuungsarrangements, auf die sie selbst Einfluss nehmen können. Denn die Betreuung ihrer Kinder wird zwar Monat für Monat mit mindestens 700 Euro an öffentlichen Mitteln pro Krippenplatz gefördert – und da sind die baulichen „Investitionen in Beton“ noch gar nicht drin. Nur: Dieses Geld fließt an den Familien vorbei an die Institutionen, die dann auch die Angebote zuschneiden. Wenn die Familien Glück haben, passen sie, oft passen sie nicht, und immer ist es eine politische Entscheidung, ob am eigenen Wohnort qualitativ gute Angebote vorhanden sind. An der Realität und an dem, was die jungen Familien wirklich brauchen, geht die in sehr polarisierender Form geführte Diskussion um den Ausbau des Betreuungsangebotes und die finanzielle Unterstützung von Familien völlig vorbei – und trägt gleich noch dazu bei, per Generalverdacht Familien die Eignung für die frühkindliche Betreuung und Erziehung abzusprechen.  

Deshalb hat der DFV zur finanziellen Absicherung der Elternzeit ein Modell entwickelt, das mit dem künstlich aufgebauten Widerspruch zwischen häuslicher Betreuung von Kleinkindern versus institutioneller Betreuung Schluss macht und aufhört, Familien gegeneinander auszuspielen: Das DFV-Betreuungsbudget verbindet die beiden Säulen der Wahlfreiheit, die Finanzen und die Infrastruktur, miteinander, ohne eine Entscheidung zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Es ist eine echte Subjektförderung, die bis zum dritten Geburtstag direkt und in bar bei allen Familien ankommt. Und es ist, anders als das im Moment diskutierte Betreuungsgeld, ganz unabhängig davon, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder ob sie davon ein gutes Betreuungsangebot „einkaufen“ möchten. Junge Eltern bekommen damit bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes eine sichere Leistung, auf die sie sich verlassen können und die sie so einsetzen können, wie es für ihr Kind und die Familie am besten ist – sei es, um die häusliche Betreuung finanziell zu ermöglichen, sei es für einen Platz in einer guten Kinderkrippe, sei es für eine liebevolle Tagesmutter oder für einen gut abgestimmten Betreuungsmix, der für Kinder und Eltern passt. Um diese Freiheit und Flexibilität zu geben, muss die Leistung natürlich so hoch sein wie die öffentlichen Mittel für einen Krippenplatz, also nicht weniger als 700 Euro im Monat. Das ist viel Geld für den Staat. Aber: Unvorstellbar viel ist es nicht. Denn nimmt man den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, den es ab 2013 für jedes Kleinkind unter drei Jahren geben soll, ernst im Sinne eines Anspruchs für alle Kinder, dann gelangt man mindestens zur gleichen Summe – nur eben mit weniger Wahlfreiheit. Und dort, wo das Elterngeld im ersten Jahr so bitter niedrig ist, zum Beispiel bei jungen Eltern nach der Ausbildung oder weil die Mutter bereits Kinder erzieht und vor der Geburt nicht erwerbstätig war, wird es durch das Betreuungsbudget auf eine echte und gute Honorierung aufgestockt. Bei Alleinerziehenden und einkommensarmen Familien ohne weiteres Einkommen deckt das DFV-Betreuungsbudget in Verbindung mit Sozialleistungen wie ALG I und II oder Wohngeld den soziokulturellen Bedarf ab und ermöglicht eine angemessene Förderung der Kinder während der dreijährigen Elternzeit.  

Ø  Von Anfang an stark 

Und ja: Das geht natürlich nur, wenn man der Familie zutraut, dass sie dieses Geld nicht versäuft. Aber nur Mut: Das Grundgesetz vertraut der Familie auch und ist damit seit über 60 Jahren gut gefahren. Und wenn auch die Gesellschaft Menschen mit Kindern dieses Vertrauen endlich wieder zeigen würde – das wäre vielleicht der größte Mutmacher von allen. Das Vertrauen lässt sich allerdings unterstützen: z.B. durch gute Familienbildung, um die Familienkompetenz zu stärken. Denn die junge Familie steht in diesen ersten Jahren mit ihrem Kind vor riesigen Fragen und Umwälzungen und ist zusätzlich verunsichert durch eine Umwelt und eine Politik, die zwar immer höhere Erwartungen an ihre Kompetenz hat, ihr aber gleichzeitig immer weniger vertraut und zutraut.  

Der DFV hat für junge Familien das DFV-Elternbildungsprogramm „Wenn aus Partnern Eltern werden“ entwickelt, das schon vor der Geburt des Kindes bei den werdenden Eltern ansetzt und die Familie in den ersten Lebensjahren des Kindes begleitet. Das DFV-Netz vor Ort stellt sicher, dass diese Angebote gemeinsam mit weiteren wichtigen präventiven Hilfen wie Zuschüssen zur Familienerholung oder Mutter-/Vater-Kind-Kuren die Familien ohne hohe Hürden erreichen und dass junge Familien auf andere Familien treffen, mit denen sie zusammen in die neue Lebensphase starten und sich politisch einmischen können. Außerdem setzt sich der DFV bei Bund, Ländern und Kommunen dafür ein, die präventive Familienbildung endlich aus ihrem Schattendasein heraus ins Zentrum der Kinder- und Jugendhilfe zu holen: Wie es sich gehört mit einem ordentlichen Budget, langfristiger finanzieller Planungssicherheit für die Träger, klaren Verantwortlichkeiten und einer verbindlichen Verankerung in den Landesgesetzen.  

3.    Kindergartenalter und Grundschulzeit: Neue Räume – neue Bedürfnisse 

Ø  Vorschulische Bildung ernst nehmen 

Mit dem Ende der dreijährigen Elternzeit und dem Beginn des Kindergartens beginnt für Kinder und Eltern eine neue Phase im Familienleben. Für Kinder ist die Zeit um den 3. Geburtstag entwicklungspsychologisch ein wichtiger Einschnitt: Kontakte auch außerhalb der Familie werden wichtiger, und der Kindergarten ist als vorschulisches und soziales Lernen – ganz unabhängig von der elterlichen Erwerbstätigkeit – für die Kinder unverzichtbar. Doch trotz des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist noch lange nicht alles Gold im Kindergartenbereich: Große Gruppen und schlechte Betreuungsschlüssel stellen die wichtige Bildungsaufgabe in Frage, Verbesserungen wie z.B. die zeitliche Ausweitung des Rechtsanspruchs von vier auf sechs Stunden sind kaum möglich. Der DFV wehrt sich deshalb dagegen, Geld und Personal vom Kindergarten in den quantitativen Krippenausbau „umzuschichten“, wie es sich vielerorts schon abzeichnet. Unverständlich ist es für viele Familien auch, dass der Kindergarten zwar immer stärker als Vorschule wahrgenommen wird – aber im Gegensatz zur Schule richtig hohe Beiträge kostet. Der DFV konnte zusammen mit anderen Verbänden in einigen Bundesländern und Kommunen zumindest teilweise Beitragsfreiheit durchsetzen, doch das hilft Familien in anderen Regionen natürlich nichts. Das DFV-Familienkonzept sieht deshalb die bundesweit verbindliche Verankerung der Beitragsfreiheit für den Kindergartenplatz im Rahmen des Rechtsanspruchs im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vor.  

Auch nach der Einschulung – die ja in einigen Bundesländern heute teilweise schon mit 5 Jahren erfolgt – sind die Kinder noch nicht so richtig groß, und ein ganzer Tag in der Schule ist für manche einfach noch zu lang. Gerade für jüngere Grundschulkinder bleibt der DFV deshalb bei seinem „verlässlichen Halbtagskonzept“: 6 Stunden lang, zum Beispiel von 8 bis 14 Uhr, muss eine verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeit gesichert sein, verlässlich nicht nur für die Eltern, sondern vor allem für die Kinder, die ohne Unterrichtsausfall einen viel besseren Start auf ihrem Bildungsweg haben – davon sind wir nämlich jenseits der lauten Ganztagsschuldiskussion noch weit entfernt. Ob für eine nachmittägliche Betreuung die Ganztagsgrundschule das richtige Konzept ist, muss jede Familie für sich entscheiden können, in eine gute und vielfältige Betreuungslandschaft gehören deshalb auch familiennahe gute Horte weiterhin hinein.  

Ø  Mutmacher Zeit 

Und vor allem gilt: Ob und wie Kinder nachmittags betreut werden: im Hort, in der Ganztagsschule oder weiterhin zu Hause bei den Eltern, darf nicht vom Geld abhängen, sondern von den (Zeit-)Bedürfnissen der Kinder. Kinder brauchen viel Zeit und Zuwendung von ihren Eltern, und sie hören damit nicht einfach mit dem 3. Geburtstag auf. Deshalb tritt der DFV dafür ein, dass es auch nach der Elternzeit ein Konzept gibt, das Eltern Zeit für ihre Kinder gibt, wenn sie das wollen und ihre Kinder es brauchen.  

So unterschiedlich die Situation in den Familien ist, so flexibel müssen auch die Modelle sein, die Eltern eine Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ermöglichen. Viele Eltern – übrigens auch viele hochqualifizierte Mütter – wollen nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Aber obwohl eine familienorientierte Personalpolitik den Unternehmen ebenso nützt wie den Familien, liegt hier noch einiges im Argen. Die Rückkehrgarantie nach der Elternzeit bezieht sich häufig auf den alten (Vollzeit-) Arbeitsplatz, und das Gesetz zur Teilzeitarbeit lässt sich viel leichter „aushebeln“ als der Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit. Die DFV-Familienzeit sieht deshalb einen verbindlichen Rechtsanspruch auf familienbedingte Teilzeit vor; der gegen Betriebsinteressen besser durchsetzbar ist. Damit dieser Anspruch nicht ins Leere läuft, muss es allerdings auch gute, dazu passende Arbeitsstellen geben. An flexiblen Arbeitszeitmodellen herrscht zwar kein Mangel, aber bei weitem nicht überall, wo „flexibel“ draufsteht, ist „familienfreundlich“ drin. Denn weil Familienfreundlichkeit inzwischen auch von Unternehmen als Marketing-Gütesiegel erkannt worden ist, werden auch schon einmal Modelle, die der Kapazitätsorientierung und damit viel eher dem Betrieb als den Eltern helfen, „mitverkauft“. Damit diese „Irrläufer“ endgültig aus den Checklisten für eine familienfreundliche Personalpolitik verschwinden und neue passgenaue Modelle entwickelt werden, arbeitet der DFV im Bund und vor Ort in der Allianz für Familie und den Lokalen Bündnissen oder in Jurys an besseren Arbeitsbedingungen für Familien mit. Und weil das am besten geht, wenn die Familien dabei selber mit am Tisch sitzen, fordert der DFV Familienbeauftragte und die verbindliche Einbeziehung von Familienvertretern in wichtige Entscheidungsgremien.  

Allerdings ist Teilzeit, auch wenn sie „passt“, immer noch mit großen finanziellen Einbußen verbunden, und die können sich ohne Hilfe bei weitem nicht alle Familien leisten. Deshalb fordert der DFV die Einführung einer geförderten Elternteilzeit, die das Einkommen von Teilzeit arbeitenden Eltern bis zum Ende der Primarstufe – z.B. bis zum 10. Lebensjahr des Kindes – aufstockt. Unvorstellbar und unbezahlbar? Keinesfalls: Eine ganz ähnliche Leistung hat es für ältere Arbeitnehmer jahrelang im Rahmen der Altersteilzeit gegeben, bei der das Einkommen durch Staat und Arbeitgeber meist auf 80% oder mehr aufgestockt wird.

Mut zum Zeitnehmen für Kinder fällt allerdings auch deswegen so schwer, weil daran zur Zeit noch so große Rentenlücken hängen: Denn weil pro Kind nur 3 Jahre Erziehungszeiten in der Rente „gutgeschrieben“ werden, ergibt sich gerade einmal ein späterer Rentenanspruch von knapp 90 Euro – für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sogar nur ein Drittel. Auch die beiden anderen hochkomplizierten Kinderkomponenten in der Rente, die Höherbewertung von Rentenansprüchen während der Kinderberücksichtigungszeiten und die Rentengutschrift für Mehrfacherziehung, gelten nur für Geburten ab 1992 und sind eher kleine Lückenfüller als eine echte Honorierung der Erziehungsleistung. Und sie wirken nicht pro Kind, sondern hängen vom Zufall ab, zum Beispiel davon, wie hoch das Gehalt der Teilzeit arbeitenden Eltern ist oder in welchem Abstand die Kinder geboren werden. In einer Zeit, wo schon Auszubildende an die Rente denken sollen, spielt natürlich auch die Angst vor Armut im Alter eine Rolle, wenn es um die Entscheidung für Kinder geht – mit wichtigen Folgen für die Rentenversicherung selber, die als Generationenvertrag dringend auf die Erziehungsleistung der Familien angewiesen ist. Die vom DFV geforderte Elternrente, die im ersten Schritt eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten auf sechs Jahre für alle Familien vorsieht, stellt hier – einfach, durchschaubar und zuverlässig pro Kind wirkend - mehr Lebensgerechtigkeit her und sorgt auch dafür, dass aus der Teilzeitarbeit später keine Minirente wird.  

Den Familien hilft das natürlich nur, wenn die Elternrente später nicht die eigenen Kinder als Beitrags- und Steuerzahler belastet. Nachhaltig finanziert heißt deshalb, dass das Renten-volumen innerhalb derselben Generation von Menschen ohne Kinder hin zu Familien mit Kindern umverteilt werden muss – durch Abschmelzen der Renten aus Geldbeiträgen, durch die stärkere Ausrichtung der Hinterbliebenenrente an der Kinderzahl und die konsequente Anrechnung aller Einkünfte von Hinterbliebenen. Dass die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien keine Strafe für Kinderlosigkeit, sondern im Gegenteil verfassungsgerecht ist, hat das Bundesverfassungsgericht übrigens schon 1992 im von DFV-Mitgliedsfamilien erstrittenen Trümmerfrauenurteil klar gesagt. Natürlich können solche Änderungen nur mit langen Vorlaufzeiten durchgesetzt werden. Umso wichtiger, dass das Ziel so schnell wie möglich im Gesetz steht.  

Ø  Erziehungspartnerschaft fördern 

Aber auch jetzt geht es nicht nur ums Geld. Mit Kindergarten und Schule beginnt der Bildungsweg des Kindes, und in dieser Zeit werden wichtige Weichen für den Bildungserfolg und die Lebenszufriedenheit gestellt. Eine gute Familienbildung muss Eltern dabei unterstützen, ihre Kinder von Anfang an liebevoll und kompetent durch den Bildungsweg zu begleiten. Der DFV bietet den Familien dafür vor Ort gezielte Angebote, die Eltern dabei helfen, auch in schwierigen Situationen auf eigene Stärken bauen zu können. Die Spannbreite reicht von Angeboten für Familien mit Grundschulkindern  bis hin zu speziellen Angeboten für Familien mit Migrationshintergrund, Mediation für Familien in schwierigen Lebenssituationen und Jungen-Arbeit.  

4.    Weiterführende Schule und Ausbildung: Die Familie mit heranwachsenden Kindern 

Mit dem Ende der Grundschulzeit beginnt nicht nur für die Kinder eine neue Lebensphase. Auch für die Eltern stehen in dieser Zeit oft neue Aufbrüche und Umstiege an: Viele Eltern wollen um den 10. Geburtstag des (jüngsten) Kindes zum Beispiel von einer Teilzeit-  wieder in eine Vollzeiterwerbstätigkeit zurückkehren. Kinderlos werden die Eltern deswegen noch lange nicht. Gerade in der Pubertät gilt: Kinder brauchen ihre Eltern jetzt zwar nicht mehr den ganzen Tag, aber wenn sie sie brauchen, dann auch gleich und sofort. Und die Zeit der Pubertät kann es auch erforderlich machen, sich in schwierigen Situationen längere Zeitphasen für die Kinder „nehmen“ zu müssen. Deshalb brauchen Familien auch in diesem Lebensabschnitt „Zeitventile“. Dafür möchte der DFV ein bekanntes Modell der atmenden Arbeitszeit nutzen: Die Lebensarbeitszeitkonten, die bisher allerdings noch recht familienfern gestaltet sind, weil gerade Eltern oft noch gar nicht viel Freizeit darauf ansammeln konnten. Um daraus Familienzeitkonten zu machen, fordert der DFV die Einzahlung eines staatlichen Zuschusses auf ein Lebensarbeitszeitkonto, das Eltern die Möglichkeit gibt, in besonders schwierigen Phasen finanziell und arbeitsrechtlich abgesichert und ganz intensiv für ihre Kinder da zu sein.  

Übrigens: Auch volljährige Kinder bleiben Kinder – für Eltern gilt das ohnehin ein Leben lang, aber auch fürs Gesetz und Unterhaltsrecht hört die finanzielle Verantwortung der Eltern für die Kinder nicht mit dem 18. Geburtstag plötzlich auf, sondern gilt bis zum Ende der Erstausbildung. Das gehört zum Familienbild des DFV dazu, aber dann müssen sich die staatlichen Regelungen auch danach ausrichten. Deshalb gilt natürlich auch fürs Familienfundament, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld, dass die Altersabsenkung auf das 25. Lebensjahr so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden muss. Auch Regelungen, die wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Befreiung der Kinder von Zuzahlungen aufs 12. oder 18. Lebensjahr begrenzen, haben in einem nachhaltigen Familienkonzept nichts mehr verloren.  

5.    Besonderes Merkmal Kinderreich: DFV für eine Mehrkinder-bewusste Politik! 

Für Familien mit mehreren Kindern stellen sich familienpolitische Konzepte anders dar: Zum einen erleben sie die Alters- und Familienlebensphasen bunt gemischt: Da ist ein Sohn schon in der 4. Klasse, der zweite geht in den Kindergarten, und die Kleinste ist erst zwei. Und sie erleben alles gleich mehrfach: Da ist eben nicht nur einmal das Geld für die teure Klassenfahrt aufzubringen, sondern dreimal. Oder viermal. Oder fünfmal. Das Gleiche gilt natürlich für Ausbildung, Studium und ganz generell für alle Kosten der Kinder – inklusive Mehrwertsteuerlast.  

Dass die kinderreichen Familien nicht nur besonders belastet sind, sondern auch besonders wichtig, wissen allerdings vor allem die Demographen. Die Gesellschaft und die Politik sagen es ihnen jedenfalls nicht. Im Gegenteil: Wer mit drei Kindern eine Mietwohnung sucht oder auch nur einen Tisch in einem netten Restaurant, der wird von Anerkennung im Normalfall wenig spüren. Dem Deutschen Familienverband, der aus dem Bund der Kinderreichen hervorgegangen ist, liegen diese Familien ganz besonders am Herzen, und er hat seine Konzepte so geschneidert, dass sie nicht erst per Nothilfe für kinderreiche Familien passend gemacht werden müssen. Denn eine Familienpolitik, die Menschen den Mut macht, auch mehrere Kinder zu bekommen, ist vielleicht das Nachhaltigste überhaupt.  

Finanziell rutschen kinderreiche Familien durch die hohen Kinderkosten sogar bei einem mittleren Einkommen schnell unter die Armutsgrenze. Der bessere Familienleistungsausgleich samt höherem Kindergeld wirkt bei kinderreichen Familien kinderzahlabhängig und deshalb besonders stark. Das Gleiche gilt für die kinderzahlabhängige Beitragsentlastung in der Sozialversicherung. Ist das DFV-Modell erst umgesetzt, zahlen kinderreiche Familien bis weit in den mittleren Einkommensbereich keine Steuern, sind – inklusive der hier besonders wichtigen Rückerstattung von Verbrauchsteuern – im laufenden Jahr zum Beispiel bei vier Kindern mit einem Kindergeld von 1.320 Euro pro Monat abgesichert und zahlen sehr viel weniger Sozialabgaben. 

Auch das große Thema Kleinkindbetreuung und Förderung von jungen Familien wird erst durch das DFV-Modell dem Leben einer kinderreichen Familie gerecht: Denn bislang beziehen fast alle größeren Familien nur ein Jahr lang das Mini-Mindestelterngeld. Mit dem DFV-Betreuungsbudget summiert sich die Förderung in den ersten drei Jahren bei zwei Kindern auf 1.400 Euro im Monat, bei drei Kindern unter drei – zum Beispiel bei sehr kurzer Geburtenfolge oder Mehrlingsgeburten – sogar auf 2.100 Euro. Das ist mehr als ein Nettodurchschnittsgehalt, honoriert allerdings auch eine Arbeit rund um die Uhr. Und gerade mit Blick auf Familien mit mehreren Kindern ist auch die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung ins Grundschulalter hinein wichtig – Konzepte, die allein auf Ganztagsbetreuung setzen, erreichen diese Familien nämlich nur sehr selten und fördern an ihnen vorbei.  

Aber auch beim großen Thema Vereinbarkeit können kinderreiche Eltern oft nur resigniert oder verängstigt den Kopf schütteln: Eine „Erziehungsphase“ von einem Jahr ist völlig unrealistisch, Erziehungsphasen von 10 und mehr Jahren eher die Regel als die Ausnahme. Jedes Signal hin zu einer möglichst bruchlosen Erwerbstätigkeit – so verständlich das angesichts von Fachkräftemangel und Familienarmut auch ist – zeigt Menschen vor allem eines: Kriegt um Himmels willen nicht mehr als ein Kind, maximal zwei Kinder – sonst seid ihr raus. Hier ist Mutmachen und Zeitgeben deshalb ganz besonders wichtig, und gerade hier hilft das Signal besonders, dass das Leben Zeit für beides lässt: Für Phasen der Familienarbeit und Phasen der Erwerbsarbeit, und auch für mehrere Kinder. Zentral im DFV-Familienmodell ist deshalb der bessere berufliche Wiedereinstieg: z.B. durch die besondere Berücksichtigung von Familienerfahrung und Kindererziehung bei der Einstellung, die bevorzugte Berücksichtigung von Eltern bei der Vermittlung von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen nach dem 45. Lebensjahr unabhängig vom Bezug von Leistungen wie ALG I und ALG II, das Coaching durch speziell geschulte Berater, die deutliche Heraufsetzung von Altersgrenzen für jede Form der Bildungsförderung im späteren Leben, die Modularisierung von Ausbildungen und Studiengängen über den Lebensverlauf sowie die Durchsetzung von großzügigeren Freistellungsregelungen nach dem Vorbild des Beamtenrechts.  

Auch die DFV-Elternrente ist gerade für kinderreiche Familien wichtig: Denn weil ihr Lebenslauf durch die Erziehung geprägt ist, investieren sie zwar viel in die Zukunft der Rentensystems – aber stehen selber im Alter arm da. Mit der DFV-Elternrente sieht das anders aus: Für Eltern, die drei und mehr Kinder geboren haben, summiert sich zum Beispiel das Plus an Kindererziehungszeiten immer auf eine Rente deutlich über dem Grundsicherungsniveau und ergänzt sich zusammen mit einer 20jährigen Erwerbsarbeit nach der Erziehungsphase auf eine Durchschnittsrente.  

6.    Familie im Alter: Pflegestation Familie  

Im Alter dreht sich der Sorgeverbund Familie häufig um. Jetzt stehen die Kinder für die Eltern ein: Ein Großteil der Pflegearbeit wird immer noch innerhalb der Familien und immer noch weitgehend unentgeltlich geleistet. Auch dort, wo es Pflegegeld gibt, ist es ein Tropfen auf den heißen Stein und beträgt zum Beispiel in der Pflegestufe I gerade einmal ein Fünftel vom Satz für die stationäre Pflege: Eine glatte Umkehrung des Prinzips „Ambulant vor stationär“, mit dem die Pflegeversicherung einmal angetreten ist – nicht nur, weil der Staat sonst bald zahlungsunfähig wäre, sondern weil pflegebedürftige Menschen sich vor allem eins wünschen: in der vertrauten Umgebung von vertrauten Menschen gepflegt zu werden. Diesen Wunsch nimmt das DFV-Familienkonzept ernst und sieht deshalb eine Angleichung des Pflegegeldes für die häusliche Pflege mindestens an die Sätze für ambulante Pflegesachleistungen vor: Das honoriert nicht nur die riesige physische und psychische Leistung der pflegenden Angehörigen. Es setzt auch das wichtige Prinzip der Wahlfreiheit bis zur letzten Familienphase fort und ermöglicht es dem Pflegebedürftigen und seiner Familie finanziell, sich für die häusliche Pflege oder auch für einen passenden „Pflegemix“ zu entscheiden.  

Gleichzeitig gerät jetzt die Vereinbarkeit von Erwerb und Pflege in den Blick. Hier gibt es zwar inzwischen eine Pflegezeit, die für eine Freistellung sorgt. Nur: Ohne eine ausreichende finanzielle und rentenrechtliche Absicherung bleibt das für viele Theorie. Und auch die sogenannten „Pflegetage“, die vor allem der Organisation von Pflege dienen, brauchen eine Lohnfortzahlung, finanziert zum Beispiel durch ein Umlageverfahren aller Unternehmen.  

7.    Vom Modell zur Realität 

Wenn Sie sich in diesen Familiengeschichten wiedererkennen und wollen, dass auch das Happy End Wirklichkeit wird, dann setzen Sie sich gemeinsam mit dem Deutschen Familienverband für eine nachhaltige Familienpolitik der Zukunft ein: Werden Sie Mitglied im Deutschen Familienverband und mischen Sie sich gemeinsam mit uns zugunsten der Familie in die Politik ein. Auch Menschen ohne Kinder, die sich für eine Zukunft mit Familien engagieren wollen, sind zum Mitstreiten natürlich herzlich eingeladen

Berlin im Mai 2010 

Impressum Deutscher Familienverband - Presse - Service - Landesverbände - Kontakt - Login
Deutscher Familienverband - Luisenstr. 48 - 10117 Berlin - Tel.: 0 30 / 30 88 29 60 - Fax: 0 30 / 30 88 29 61